Thomas Bruderhofer

Thomas Bruderhofer

Gesetze, Verordnungen und auch zuschussgebende Stellen verlangen Nachweise/Bestätigungen, die ausschließlich von anerkannten, zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden dürfen.

Beispiele
Die Gewährung von Zuschuss oder zinsvergünstigten KfW-Darlehen ist an Bedingungen gebunden, deren Einhaltung durch einen Sachverständigen zu bestätigen ist.

Nach Austausch der Heizungsanlage ist der zuständigen Behörde die Erfüllung des EWärmeG nachzuweisen.

Die EnEV gibt vor, welche Mindestwerte die Dämmungen bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden einzuhalten sind.

Die EnEV (§ 10) enthält Nachrüstverpflichtungen für Wohngebäude wie beispielsweise das Dämmen von obersten Geschossdecken.
Hierbei sind Mindestanforderungen vorgegeben und einzuhalten.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu Ihrer Immobilie und erstelle für Sie die benötigen Nachweise.

 

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